Verkehrsmedizin
Die Verkehrsmedizin beschäftigt mit gesundheitlichen Aspekten (Behinderungen, somatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Medikamenteneinfluss, Drogeneinfluss), die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen können.
Die Fahrtauglichkeit ist ein verkehrsmedizinischer Begriff und bezeichnet die gesundheitliche Fähigkeit zum Lenken eines Fahrzeuges im Straßenverkehr. Um Fahrtauglichkeit attestieren zu können, ist neben dem Abschluss einer Facharztausbildung der Erwerb einer verkehrsmedizinischen Qualifikation notwendig.
Insbesondere die Begutachtung der Fahreignung ist Inhalt der Verkehrsmedizin. Hierbei soll die Fahrtauglichkeit durch eine Fahreignungsuntersuchung bewertet werden.
Auch das Erstellen eines verkehrsmedizinischen Gutachtens kann auf Verlangen durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen von Erkrankungen und auch bei Missachtung von Verkehrsregeln angeordnet werden, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
In der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgeführt, die einer Fahreignung widersprechen könnten. Aber nicht nur gesundheitliche Gründe machen eine Untersuchung der Fahreignung notwendig, sondern auch Führerscheinbewerber für LKW (C-Klasse) oder zur Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW (aktuell alle 5 Jahre) müssen sich diese attestieren lassen.
Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung wird festgestellt, in wie weit eine körperliche und auch psychische Befähigung zum Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr besteht.
Der verkehrsmedizinisch tätige Arzt ist ein Berater in Hinblick auf die Fahreignung. Unser Ziel ist es, gesundheitliche Einschränkungen zu erkennen, die die Fahreignung gefährden, um möglichst Maßnahmen vorzuschlagen, die dem Erhalt der Mobilität dienen.